Beim Verlassen des ORO-Fahrradparkplatzes in Richtung des Fuß/Radweges, der die Penzendorferstraße entlang des ORO Geländes mit dem Falbenholzweg verbindet, wird man mit einem kleinen Schildbürgerstreich konfrontiert: Vom Parkplatz herkommend, führt eine kleine Rampe zum quer verlaufenden Radweg. Der Zugang zum Radweg wird Autofahrern dabei durch zwei Pflöcke, unmittelbar am Ende der Rampe, verwehrt. Zusätzlich zu den Pflöcken wird Autofahrern auch noch durch ein Einfahrt-Verbotsschild das Befahren der Rampe, und damit der Zugang zum Radweg, untersagt. Nimmt man nun als Fahrradfahrerin die Straßenverkehrsordnung ernst, so untersagt dieses Einfahrt-Verbotsschild auch ihr den Zugang zum Radweg. So ist es aber sicherlich nicht gedacht.
Pulverhausweg , 91126 Penzendorf