Radschutzstreifen

Schwabach war einmal Vorreiter in Sachen Radverkehr. Aus der Beteiligung am Planspiel Modell-Stadt-Ökologie im Jahr 1993 entstand als einer der Handlungsstränge die Erstellung eines Radwegnetzes. Neben einer durchgehenden Beschilderung wurden ab 1998 Radschutzstreifen markiert.

Erste Schutzstreifen und Beschilderung

Aus heutiger Sicht sind viele dieser Maßnahmen unterdimensioniert. Zum einen entstanden damals erst die Richtlinien zur Radverkehrsinfrastruktur und zum anderen sind Autos und LKW deutlich länger und vor allem breiter geworden.

Südliche-Ringstraße mit Fahrzeugen aus dem Jahr 1990

Normale PKW sind ca 25 cm breiter geworden, SUV fast das Doppelte. Busse und LKW haben damals schon die maximal zulässige Breite von 2,50 Meter in Anspruch genommen.

Südliche-Ringstraße im Jahr 2025

Der Unterschied erscheint auf dem ersten Blick gering, aber 25 cm statt 50 cm Abstand sind dann erheblich. Während 1980 der PKW noch mühelos auf den Parkstreifen passte, ragen 2025 die Spiegel darüber hinaus.

Überholabstände

Seit 2024 ist in der StVO innerorts ein gesetzlicher Mindestabstand von 1,50 Metern einzuhalten. Dies gilt auch dann, wenn für den Radverkehr ein Radschutzstreifen markiert ist. Leider hält eine beträchtliche Anzahl Autofahrer die Markierung des Schutzstreifens für einen Fahrbahntrenner, an dem sie mit und ohne Gegenverkehr entlang schrammen und so Radfahrende in Gefahr bringen.

Die Ergebnisse einer Studie der Unfallforschung der Versicherer von 2019 zum Thema “Sicher­heit von Rad­fahr­strei­fen und Schutz­strei­fen” https://www.udv.de/udv/themen/sicherheit-von-radfahrstreifen-und-schutzstreifen-81750 konnten im Projekt Open Bike Sensor für Schwabach bestätigt werden.

Verteilung der Abstände beim Überholen

Aufstellflächen

Schutzstreifen dienen auch dazu, dass Radfahrende am Ampel-Rückstau entlang die Aufstellflächen vor der Ampel erreichen können. Je nach Breite der Restfahrbahn gelingt das erfahrungsgemäß besser oder schlechter. Zum Beispiel ist die Situation an der Kreuzung Penzendorfer/Weißenburger Straße moderat, während PKW im Ampelrückstau regelmäßig den Schutzstreifen an der Ringstraße entlang der Post blockieren.

Dooring

Dieser Begriff aus dem Englischen bezeichnet die Kollision eines Radfahrenden mit einer sich öffnenden Autotür. Autos sind nach Europäischen Vorgaben so zu bauen, dass die Außenhülle keine scharfen Kanten aufweist um Verletzungen von Personen zu minimieren. Eine sich öffnende Autotür fällt leider nicht darunter und verursacht meist schwerste Verletzungen sehr oft mit Todesfolge.

Radfahrende sollen einen Mindestabstand zum ruhenden Verkehr von 75cm einhalten. Zweitürer laden oft weiter aus, so dass ein Abstand von einem Meter deutlich mehr Sicherheit bietet. Radschutzstreifen sind in Schwabach maximal 125 cm breit – ältere sind oft noch schmaler. Die Illustrationen zeigen, dass beim mittigen befahren des Radschutzstreifens neben dem ruhenden Verkehr meist nur wenige Zentimeter Abstand verbleiben. Eine nicht unerhebliche Zahl Autofahrende überholt dann trotz Gegenverkehr. Wenn sich dann noch die Autotür des parkenden PKW öffnet sind schwerste Verletzungen des Radfahrenden unausweichlich.

Mitglieder der ADFC Ortsgruppe in Schwabach haben die Abstände zum ruhenden Verkehr ausgemessen. Dabei wurde mit dem linken Ende des Lenkers wie im Bild unten gezeigt jeweils über der gestrichelten Linie gefahren.

Das Bild unten zeigt die Verteilung über das Stadtgebiet. Ein Klick auf das Bild führt zur interkativen Karte mit Ortsinformationen.

Das Fazit der Untersuchung: Radschutzstreifen neben schmalen Längsparkern verschärfen die Gefahr eines Dooringunfalls wesentlich. Hier kann nur eindringlich allen Radfahrenden empfohlen werden, an solchen Stellen auf oder jenseits des Radschutzstreifens zu fahren.

Neben längsparkenden Kfz mutiert der Radschutzstreifen zur Radgefahrenzone – unbedingt meiden.

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