Irreführende und gefährliche Markierung

Kategorie Fahrrad

Der Fahrradschutzstreifen stadtauswärts endet an einem Bürgersteig, der nicht als Radweg gekennzeichnet ist und als solcher von Radfahrern nicht benutzt werden darf. Hundert Meter weiter beginnt ein mit blauem Gebotsschild ausgewiesener kombinierter Rad-Fußweg; bis dorthin müssen Radfahrer die Fahrbahn benutzen, von denen Autofahrer annehmen, sie sei ihnen vorbehalten.

Am Siechweiher 2b, 91126 Schwabach

Lösungsvorschlag von Reinhold Dietrich
Die Lösung wäre natürlich einfach: ein entsprechendes blaues Gebotsschild an der beschriebenen Stelle aufstellen.

Doch auf dem eigentlich breiten Gehweg sind KFZ-Stellflächen markiert, die auch stets benutzt werden und wohl kaum "geopfert" werden. Ohne diese zusätzliche Fläche wäre die erforderliche Breite für einen Radweg dort allerdings nicht gegeben.

Eine Alternative bestünde in einer baulichen Veränderung: den Gehweg entsprechend in der Breite reduzieren, damit der Radstreifen bis zum Beginn des markierten Radwegs weitergeführt werden könnte. Auch hierfür müsste mindestens eine Stellfläche wegfallen.

Eine weitere Möglichkeit wäre es, den Fahrradschutzstreifen anders zu führen und bis zum Beginn des Radwegs von der Fahrbahn abzumarkieren. Dies müsste allerdings deutlich sichtbar (vor allem für Autofahrer) in roter Farbe geschehen.

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